Würde ich mich bei einem Hersteller nach 25 Jahren beschweren, weil die Konserve nicht mehr genießbar war?
Wenn mir der Hersteller eine 25 jährige Haltbarkeit garantiert würde ich mich definitiv beschweren. Ich würde jedoch schon nach 5 oder 10 Jahren eine Stichprobe machen und evtl. früher reklamieren. Wenn ich in einer Krise (Krieg, völliges Chaos,...) drauf komme das die Nahrung nicht mehr genießbar ist, dann wird sich die Frage nach einer Beschwerde natürlich erübrigen.
Lt. Ages greift hier das MHD quasi als Gewährleistung:
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) garantiert der Hersteller, dass das Produkt bei einer ordnungsgemäßen Lagerung seine volle Genusstauglichkeit mindestens bis zu diesem Zeitpunkt behält.
Gibt es diesen Hersteller in 25 Jahren überhaupt noch?
Wenn dir das jemand beantworten kann, hat er wohl hellseherische Fähigkeiten 
Ist er rechtlich, so lange außerhalb des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs überhaupt verpflichtet, eine kaputte Dose zu ersetzen?
Lt. Ages wird mit dem MHD garantiert, das ein Lebensmittel bis zu dem Datum genießbar ist, also würde ich sagen JA man hat einen Anspruch. Das ein Rechtsstreit über die korrekte Lagerung etc. kommt ist möglich, wobei hier die Frage nach der Beweislast interessant wäre.
Bei der Gewährleistung muss innerhalb der ersten 6 Monate der Hersteller/Händler es dir beweisen das du Schuld bist, danach ist es umgekehrt.
Würde er nicht viel eher "falsche Lagerung" geltend machen?
Auch hier wird dir nur ein Hellseher über die Verteidigungsstrategie weiterhelfen können.
Ist Langzeitnahrung gar nur ein Marketinggag wo darauf spekuliert wird, dass das Zeug nach 25 Jahren eh niemand isst?
Das glaube ich nicht, ich denke da beschäftigen sich schon seit Jahrzehnten Leute damit weil es dafür immer schon Bedarf gegeben hat. Man hört auch immer wieder das Leute heutzutage Konserven aus der Kriegszeit öffnen und diese in Laboren untersucht wurden und für genießbar gehalten wurden.
Macht es nicht mehr Sinn "normale" Konserven mit 2-3 Jahren MHD zu lagern und eben alle 2 bis 3 Jahre zu entsorgen?
Man müsste es mal kalkulieren was es preislich ausmacht. Langzeitnahrung ist ja doch viel teurer als normale Nahrung. Ich glaube das man mit normaler Nahrung mehr Sicherheit hat. Ob man die alten Dosen wegschmeißt ist die Frage. Auch normale Konserven halten oft länger als angegeben. Natürlich der Aspekt einer Lebensmittelvergiftung ist zu beachten, aber wenn die Nahrung darin nicht komisch riecht, und ich das ordentlich erhitze sehe ich kein Problem. Natürlich kommt es auch aufs Lebensmittel drauf an, Fisch würde ich eher weniger aufheben, als Bohnen/Linsen/Gulasch
Bezüglich der korrekten Lagerung gibt es so Klimatracker, die das Klima langzeitig aufzeichnen, damit kannst du schauen ob es bei Dir ein Problem gab. Wenn es ein Problem in der Lieferkette gab ist es grundsätzlich nicht dein Problem aber schwer in der Beweisführung. An einem Tracking also von der Weide bis zum Kunden wird ja schon seit langem gearbeitet, aber da gibts meines Wissens noch nichts.
selbst wenn der Hersteller es in der Werbung behauptet (aber vermutlich im Kleingedruckten Haftung dafür ohnehin ausschließt).
- Versprochen, gehalten: Der Garantiegeber ist an seine Zusagen in der Garantieerklärung aber auch an den in der Werbung bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden. Dies gilt auch dann, wenn nicht unmittelbar Eigenschaften der Ware betroffen sind ("Geld-Zurück-Garantie").kons
Wenn er es in der Werbung verspricht und im Kleingedruckten ausschließt könnte es eine irreführende Werbung sein.
dunkel wäre aber nur bei in Glas eingelagerten Lebensmitteln, bei Dosen wäre das egal oder?